Ein Unternehmen der STAWAG

Lieferanten und Messstellenbetreiber

Auf den nachfolgenden Seiten sind alle wichtigen Informationen für die Marktrollen Lieferant bzw. Messstellenbetreiber/Messdienstleister zusammengestellt. Neben den vertraglichen Unterlagen finden Sie auch Informationen zur Abrechnung, zum Sperrprozess und natürlich die Kontaktdaten unserer Ansprechpartner.

Verträge

Als Lieferant schließen Sie mit uns als Verteilnetzbetreiber die nachfolgenden Lieferantenrahmenverträge inklusive der Anlagen ab. Die Lieferantenrahmenverträge entsprechen den Vorlagen der Bundesnetzagentur bzw. der Kooperationsvereinbarung Gas. Grundlage für die Abrechnung sind die jeweils gültigen Entgeltblätter, die Sie unter dem Punkt Abrechnungsinformationen finden.

Am 2. September 2016 ist das Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen (Messstellenbetriebsgesetz – MsbG) in Kraft getreten. Dadurch wurde eine Anpassung der Strom- und Gas-Standardverträge im Messwesen erforderlich.

Wir sind als Netzbetreiber dazu verpflichtet, Ihnen als Messstellenbetreiber ab 01.10.2017 den Messstellenbetreiberrahmenvertrag (MSB-RV Strom und Gas) in der am 23.08.2017 festgelegten Fassung (BK6-17-042 und BK7_17-026) der Bundesnetzagentur (BNetzA) anzubieten. Da der Abschluss des MSB-RV Strom und Gas in Textform erfolgt, entfällt die Unterschriftszeile.

Der mit Ihnen in der Vergangenheit abgeschlossene Messstellenrahmenvertrag wird durch den neuen Messstellenbetreiberrahmenvertrag (MSB-RV Strom und Gas) abgelöst. Die bestehenden Messrahmenverträge werden aufgehoben.

Des Weiteren sind wir als Netzbetreiber und grundzuständiger Messstellenbetreiber nach § 9 MsbG verpflichtet, mit Ihnen als Lieferant = Messstellennutzer im Rahmen der Einführung von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen, einen Messstellenvertrag abzuschließen. Die „Ergänzende Regelung zum Lieferantenrahmenvertrag Strom“ auf Basis des BDEW/VKU-Muster-Messstellenvertrages finden Sie hier:

Die Unterschriftszeile entfällt, da der Vertragsabschluss in Textform (per E-Mail) als ausreichend erachtet wird.

Die Preisblätter und Verträge für den Messstellenbetrieb haben wir hier hinterlegt:

Informationen zum Netzanschluss können Sie je nach Kundengruppe den entsprechenden Menüpunkten für Haushalts- und Gewerbekunden bzw. Industrie- und Großgewerbekunden entnehmen.

Besonderheiten Strom

Der Übertragungsnetzbetreiber für Stromkunden ist die Amprion GmbH. Für die Standardlastprofile kommt die Obergrenze von 100.000 kWh zum Einsatz.

Folgende Standardlastprofile kommen bei Regionetz zum Einsatz:

  • SLP Haushalt
  • SLP Gewerbe
  • SLP Landwirtschaft
  • SLP Band
  • SLP Beleuchtung
  • Standardlastprofile 2018

Besonderheiten Gas

Unsere versorgten Gebiete des Gasverteilnetzes finden Sie in folgender Datei:

Für die Standardlastprofile Gas kommt die Obergrenze von 1,5 Mio. kWh zum Einsatz. Die Standardlastprofile werden entsprechend dem Leitfaden des BDEW/ VkU/ GEODE (TU München) verwendet.

Standardlastprofile und verfahrensspezifische Parameter (gültig bis 30.04.2022):

Standardlastprofile und verfahrensspezifische Parameter (gültig ab 01.05.2022):