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Fragen und Antworten Ladeinfrastruktur

Fragen und Antworten

Muss ich meine Wallbox anmelden? Wie funktioniert das? Welche Ladeleistung ist optimal? Diese und viele weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne.

  • Welche Ladeinfrastruktur muss ich beim Netzbetreiber anmelden?

    Es ist grundsätzlich jede Ladeinfrastruktur beim Netzbetreiber anzumelden. Je nach technischer Ausprägung wird allerdings zwischen rein meldepflichtiger Ladeinfrastruktur (weniger als 12 kW Leistungsabnahme am Hausanschluss) und genehmigungspflichtiger Ladeinfrastruktur (mehr als 12 kW Leistungsabnahme am Hausanschluss) unterschieden.

    Dies betrifft sowohl Wallboxen, als auch Standsäulen sowie jede vergleichbare Ladeinfrastruktur und umfasst ortsfeste, wie auch regelmäßig verwendete mobile Einrichtungen.

  • Muss ich auch mobile Ladeinfrastruktur anmelden?

    Ja, auch mobile Ladeinfrastruktur (z.B. Wallboxen mit CEE-Anschluss auf der Eingangsseite), sind beim Netzbetreiber anzumelden, sofern diese regelmäßig genutzt wird.

  • Warum muss ich meine Ladeinfrastruktur beim Netzbetreiber anmelden?

    Um alle Kunden im Netzgebiet mit ausreichender Anschlussleistung versorgen zu können und Störungen des Stromnetzes zu verhindern, ist es wichtig, dass ein Netzbetreiber über die Verbrauchs- (z.B. Wärmepumpen, Durchlauferhitzer) und Einspeiseeinrichtungen (z.B. PV-Anlagen) in seinem Netzgebiet informiert ist und geeignete Maßnahmen zur Sicherstellung der Versorgung ergreifen zu können.

  • Wie melde ich Ladeinfrastruktur beim Netzbetreiber an?

    Bei der Anmeldung kann der Elektro-Installateur Ihrer Wahl Ihnen gern behilflich sein. Sofern Sie die Anmeldung selber vornehmen möchten, können Sie das über unser Netzanschlussportal tun.

  • Kann ich mehrere Ladesäulen an einem Hausanschluss betreiben?

    Sie können auch mehrere Ladesäulen an einem Hausanschluss betreiben. Sie haben die Wahl, die theoretisch mögliche Ladeleistung jedes Ladepunktes anzumelden oder sich für eine maximale gleichzeitige Ladeleistung zu entscheiden und diese bei uns zu beantragen. So können Sie Netzanschlusskosten sparen. Ggf. ist ein Lastmanagement vorzusehen. Beispiel: Sie möchten drei Ladesäulen mit je 11 kW Ladeleistung betreiben, sodass 33 kW anzumelden wären und ggf. Anschlusskosten für 33 kW zu zahlen sind. Falls Sie nur 20 kW zeitgleiche Ladeleistung benötigen, können Sie sich entscheiden, ein lokales Lastmanagement zu installieren, dass die zeitgleiche Ladeleistung auf 20 kW begrenzt. So sparen Sie Kosten beim Netzanschluss.

  • Warum muss meine Ladeinfrastruktur gesteuert werden können?

    Ladeinfrastruktur fällt unter die Verbrauchseinrichtungen, die sie sich sowohl durch eine insgesamt recht hohe Leistungsaufnahme auszeichnen, als auch durch sog. Peaks, also kurzfristig besondere hohe Leistungsbedarfe, die die Stabilität im Stromnetz stark beanspruchen.

    Der Gesetzgeber hat mit verschiedenen Verordnungen (u.a. § 14a EnWG und §19 NAV) die Vorgabe vorgesehen, dass Ladeinfrastruktur je nach Leistungsaufnahme netzdienlich steuerbar sein muss.

    Dies kann notwendig sein, um eine Versorgungssicherheit im Netzgebiet sicherzustellen.

  • Was bedeutet die netzdienliche Steuerung für meine Ladeinfrastruktur?

    Die gesetzlichen Regelungen besagen, dass durch den zuständigen Netzbetreiber die Leistungsaufnahme der Ladeinfrastruktur netzdienlich beeinflusst werden darf, also zur Stabilisierung des Stromnetzes, wenn ohne Eingriffe Netzstörungen oder Netzausfälle drohen würden.

    Dies kann eine anteilige und zeitlich begrenzte Leistungsreduktion, aber auch eine komplette Abschaltung bedeuten und ist abhängig von Ihrer umgesetzten Steuereinrichtung.

  • Was muss ich vor der Installation von Ladeinfrastruktur beachten und was bedeutet dies evtl. für meinen Hausanschluss?

    Vor der Installation von Ladeinfrastruktur sollten Sie sich durch einen Elektro-Installateur Ihrer Wahl beraten lassen. Dieser kann auch Ihre Elektroinstallation und maximal mögliche Anschlussleistungen beurteilen und ggf. alles Weitere mit uns abstimmen.

  • Muss ich mein Elektrofahrzeug beim Netzbetreiber anmelden?

    Nein, Elektrofahrzeuge müssen nicht beim Netzbetreiber gemeldet werden. Nur die Ladeinfrastruktur muss angemeldet werden.

  • Welche Ladeleistung empfiehlt die Regionetz für Privathaushalte?

    Als Regionetz empfehlen wir Ihnen eine enge Abstimmung mit Ihrem Installateur oder Energieversorger, der den Anschluss bei Ihnen zu Hause beurteilen und Ihnen eine Empfehlung geben kann.

    In der Regel hat sich für Privathaushalte eine Ladeleistung –zwischen 3,6 und 11 kW bewährt.